Ein Auto, das die Schweiz verlässt, braucht eine Ausfuhrzollanmeldung. Ohne sie kann die Mehrwertsteuer weder entfallen noch erstattet werden, und Ihr eigenes Zollamt stellt möglicherweise Fragen. Wir kümmern uns um die Schweizer Seite.
Was wir erledigen
- Ausfuhrzollanmeldung beim Schweizer Zoll
- Abmeldung des Fahrzeugs in der Schweiz und Rückgabe der Kennzeichen, falls der Verkäufer das noch nicht erledigt hat
- Temporäre Exportkennzeichen und Versicherung, wenn wir das Auto fahren
- Mehrwertsteuerfreier Kauf oder MwSt.-Rückerstattung bei mehrwertsteuerpflichtigen Händlern
- Anforderung einer Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) beim Hersteller, wenn möglich
Was Sie zu Hause brauchen
Jedes Land hat eigene Vorschriften für Einfuhr und Zulassung. In der EU wird das Auto verzollt, und die Einfuhrumsatzsteuer fällt zum nationalen Satz an; der Zoll beträgt je nach Ursprungsnachweis meist 0 % oder 10 %. Vor dem Kauf sagen wir Ihnen, welche Dokumente wir liefern können, und weisen auf alles hin, was Ihre Zulassungsstelle voraussichtlich verlangt.